LEISTUNGEN
DARLEHEN FÜR DIE INFRASTRUKTURELLE AUFSCHLIEßUNG
Darlehen für Infrastrukturelle Maßnahmen können gewährt werden, wenn der/die Darlehensnehmer/in die geplante Maßnahme ohne finanzielle Hilfe nicht verwirklichen kann und die folgende Voraussetzungen gegeben sind.
Als infrastrukturelle Maßnahmen kommen in Betracht:
der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz,
die Wasserversorgung und Elektrifizierung,
Herstellung von Hauszufahrten
von Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
Die Darlehen sind unverzinslich und betragen:
Mindestens: € 3.000
Höchstens: € 8.000
Die Laufzeit des Darlehens bemisst sich an der Darlehenssumme bei einer monatlichen Rückzahlung von € 100 (maximal 80 Monate).
Für die Vergabe gelten die allgemeinen Bedingungen für die Darlehensgewährung der Landarbeiterkammer Salzburg.