LEISTUNGEN

DARLEHEN FÜR DIE INFRASTRUKTURELLE AUFSCHLIEßUNG

 

Darlehen für Infrastrukturelle Maßnahmen können gewährt werden, wenn der/die Darlehensnehmer/in die geplante Maßnahme ohne finanzielle Hilfe nicht verwirklichen kann und die folgende Voraussetzungen gegeben sind.

 

Als infrastrukturelle Maßnahmen kommen in Betracht:

der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz,

die Wasserversorgung und Elektrifizierung,

Herstellung von Hauszufahrten

 

von Eigenheimen und Eigentumswohnungen.

 

Die Darlehen sind unverzinslich und betragen:

Mindestens: € 3.000

Höchstens:   € 8.000

 

Die Laufzeit des Darlehens bemisst sich an der Darlehenssumme bei einer monatlichen Rückzahlung von € 100 (maximal 80 Monate).

 

Für die Vergabe gelten die allgemeinen Bedingungen für die Darlehensgewährung der Landarbeiterkammer Salzburg.