ALLGEMEINE DARLEHENSBEDINGUNGEN

LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG

 

Zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräfte sowie zur Erhaltung der Besiedelungsdichte im ländlichen Raum gewährt die Kammer Beihilfen und Darlehen aus Landes- und Kammermitteln gemäß den vom Vorstand in Kraft gesetzten Richtlinien und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.

 

Allgemeine Voraussetzungen:

 

·      In den letzten 36 Monaten durch mindestens 24 Monate, bzw. in den letzten 12 Monaten durchgehend LAK-Zugehörigkeit (mit Umlagepflicht).

·      LAK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Auszahlung

·      Vollständig ausgefülltes Ansuchen mit den entsprechenden Beilagen

 

Zusätzliche Bedingungen zur Darlehensgewährung

 

Der Bewerber muss die Verpflichtung übernehmen, im Falle der Bewilligung und Auszahlung des Darlehens, zumindest während des Rückzahlungszeitraumes, hauptberuflicher als Dienstnehmer auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet tätig zu sein. Ein vorzeitiges Ausscheiden wegen Pensionierung, aus Gesundheitsgründen bzw. Aufgabe der Berufstätigkeit wegen Kindererziehung ist davon ausgenommen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an unseren Kammersekretär und Förderungsreferenten Herbert Unterkofler oder Thomas Hasenschwandtner.