LEISTUNGEN
SONDERSANIERUNGSDARLEHEN
Für Sanierungsmaßnahmen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen werden an land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer unverzinsliche Darlehen gewährt. Die Sanierungsmaßnahmen dürfen nur von hierzu befugten Unternehmen durchgeführt werden. Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Kosten der Sanierungsmaßnahme(n) den Betrag von € 3.000 erreichen.
Von der Sanierung sind ausgeschlossen:
Sanierungsmaßnahmen für die andere öffentliche Förderungen (z.B. andere Landesförderungen,
insbesondere nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz) in Anspruch genommen werden;
Zweitwohnungen bzw. nicht ganzjährig genutzte Eigenheime und Wohnungen;
Eigenheime und Wohnungen die noch keine 5 Jahre als Hauptwohnsitz durch den Antragsteller genutzt werden.
Als Sanierungsmaßnahmen im Sinne dieser Sonderrichtlinie kommen nur umweltrelevante Sanierungen in Betracht.
Diese sind insbesondere:
die Instandsetzung und Verbesserung der Wärmedämmung von Fassaden und Dächern;
die Errichtung von Anlagen zur Nutzung von alternativen Energiequellen;
die Erneuerung von Heizungsanlagen und Warmwasseraufbereitungsanlagen, die älter als 10 Jahre sind;
(nachträgliche) Isolierung der untersten (Keller) - und obersten (Dachboden) Geschossdecke;
Fenstertausch.
Die Darlehen sind unverzinslich und betragen:
Mindestens: € 3.000
Höchstens: € 8.000
Die Laufzeit des Darlehens bemisst sich an der Darlehenssumme bei einer monatlichen Rückzahlung von € 100 (maximal 80 Monate).
Dem Antrag ist insbesondere beizulegen:
Nachweis über die bauliche Fertigstellung des Eigenheimes bzw. der Wohnung.
ein aktueller Grundbuchsauszug;
Kostenvoranschlag;
Meldezettel des Antragstellers;
Vor Auszahlung des bewilligten Darlehensbetrages sind die Rechnungen des für die getätigte Sanierungsmaßnahmen befugten Unternehmers samt Einzahlungsbeleg im Original der Landarbeiterkammer für Salzburg bei sonstigem Ausschluss binnen 3 Monaten vorzulegen. Wenn die Sanierungsmaßnahme durch ein ungestütztes Bankdarlehen (vor-) finanziert wurde, sind zusätzlich der entsprechende Darlehensvertrag sowie ein aktueller Darlehenskontoauszug vorzulegen. Die tatsächliche Höhe des Sanierungsdarlehens richtet sich nach den vorgelegten Rechnungen samt Einzahlungsbeleg, abgerundet auf volle € 100 Beträge. Das Darlehen ist jedoch mit höchstens € 8.000 begrenzt, auch wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Reine Materialrechnungen werden nicht anerkannt.
Für die Vergabe gelten die allgemeinen Bedingungen für die Darlehensgewährung der Landarbeiterkammer Salzburg.