LEISTUNGEN
HAUSSTANDGRÜNDUNGS- UND HAUSSTANDERNEUERUNGSDARLEHEN
Hausstandgründungsdarlehen sind ausschließlich für die Anschaffung von notwendigen Einrichtungsgegenständen (Mobiliar) bei Verehelichung, Begründung einer eingetragenen Partnerschaft, Eingehen einer Lebensgemeinschaft und Gründung des gemeinsamen Hausstandes zu verwenden. Die Antragstellung hat bei sonstigem Ausschluss innerhalb von 36 Monaten nach Eheschließung, Begründung einer eingetragenen Partnerschaft, Eingehen einer Lebensgemeinschaft unter Verwendung eines eigenen, von der Landarbeiterkammer aufgelegten Vordruckes, zu erfolgen. Der Nachweis ist durch Heiratsurkunde, Urkunde über eingetragene Partnerschaft bzw. Meldezettel zu erbringen.
Hausstanderneuerungsdarlehen sind für die Erneuerung einer Kücheneinrichtung in einer Wohnung, die vom Förderungswerber seit mindestens drei Jahren als Hauptwohnsitz genutzt wird, zu verwenden.
Die Darlehen sind unverzinslich und betragen:
Mindestens: € 3.000
Höchstens: € 8.000
Die Laufzeit des Darlehens bemisst sich an der Darlehenssumme bei einer monatlichen Rückzahlung von € 100 (maximal 80 Monate).
Für die Vergabe gelten die allgemeinen Bedingungen für die Darlehensgewährung der Landarbeiterkammer Salzburg.