LEISTUNGEN

DARLEHEN FÜR WOHNRAUMSCHAFFUNG

 

Zur Verbesserung der Wohnverhältnisse von kammerzugehörigen DienstnehmerInnen durch den Neu-, Zu- und Umbau, den Ankauf und der baulichen Verbesserung (Sanierung) von Eigenheimen und Eigentumswohnungen werden Darlehen gewährt.

 

Die Baudarlehen sind unverzinslich und betragen:

 

Für Neubauten bzw. Kauf (Errichtung oder Kauf einer eigenen abgeschlossenen Wohnung) gilt:

80% der restlichen Finanzierungskosten, höchstens € 27.000 mit einer mtl. Rückzahlungsrate von € 150 (Laufzeit bis zu 180 Monate);

 

Für alle sonstigen Wohnraumverbesserungen gilt:

80% der restlichen Finanzierungskosten, höchstens € 22.500 mit einer mtl. Rückzahlungsrate von € 150 (Laufzeit bis zu 150 Monate).

 

Der Beginn der Rückzahlung hat grundsätzlich im Folgemonat nach der Auszahlung zu erfolgen, auf Antrag kann jedoch ein bis zu 6-monatiger tilgungsfreier Zeitraum ab Auszahlung vereinbart werden. Über die Vergabe der Baudarlehen entscheidet der Bauförderungsausschuss der Landarbeiterkammer für Salzburg.

 

Für die Vergabe gelten die allgemeinen Bedingungen für die Darlehensgewährung der Landarbeiterkammer Salzburg.