LAND- UND FORTSWIRTSCHAFTLICHER KOLLEKTIVVERTRAG 2024

GÜLTIG AB 01. JÄNNER 2024

 

 

Kollektivvertrag für die Arbeiter und Arbeiterinnen in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, ausgenommen Gartenbau, im Bundesland Salzburg, gültig ab 01. Jänner 2024.

 

Die Anlage I lautet:

 

Lohntafel

 

Monatslohn brutto

Lohngruppe 1:

Wirtschafter; Landwirtschaftsmeister, sofern diese als Wirtschafter verwendet werden und alle Meister in den Sondergebieten der Landwirtschaft, sofern sie in ihrem erlernten Beruf verwendet werden

€ 2.621,00

 

 

 

Lohngruppe 2:

Schaffer, Obermelker, Obergärtner, Gutshandwerker, Kraftfahrer

€ 2.477,00

 

 

 

Lohngruppe 3:

Land- und forstwirtschaftlicher Facharbeiter, Köchin

€ 2.232,00

 

 

 

Lohngruppe 4:

Melker, Senner sowie Landarbeiter, die auch als Traktorführer in Verwendung stehen oder auch Stallarbeiten verrichten

€ 2.072,00

 

 

 

Lohngruppe 5:

Alle sonstigen Landarbeiter

€ 1.954,00

 

 

 

Lohngruppe 6:

Lehrlingsentschädigung

 

 

Bäuerliche Betriebe

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

 

€ 707,00

€ 835,00

€ 1.106,00

 

 

 

Lohngruppe 7:

Lehrlingsentschädigung

 

 

Gutsbetriebe

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

 

€ 789,00

€ 1.057,00

€ 1.292,00

 

 

 

 

Zu den vorstehenden Bruttolöhnen der Lohngruppen 1 bis 7 erhalten die Dienstnehmer (Lehrlinge) eine Schmutzzulage

von € 38,00 monatlich

 

 

 

Lohngruppe 8:

Empfehlung für echte Praktikanten mindestens

€ 518,00

 

Der Stundenlohn beträgt 1/173 (bei 40 h/Woche) des Monatsbruttogesamtlohnes.

 

Download Land- und Forstwirtschaftlicher Kollektivvertrag 2024