AKTUELLES
LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG
Wichtiges zum Pensionsantritt
15.06.2023
Die hohe Inflation ist auch für Pensionisten ein bedeutender Faktor für die Höhe ihrer Pension. Dabei kann der Zeitpunkt des Pensionsantritts entscheidenden Einfluss auf die Pensionshöhe haben.
Eigentlich geht
es nur um zwei Zahlen: Den Anpassungsfaktor und die Aufwertungszahl. Der
Anpassungsfaktor regelt die jährliche Anhebung der Pensionen mit 1. Jänner. Er
orientiert sich an der Steigerung der Verbraucherpreise im Jahresintervall bis
zum Juli des vergangenen Kalenderjahres. Wer später als am 1. Jänner eine
Pension antritt, bei dem reduziert sich dieser Anpassungsfaktor beim nächsten
Jahreswechsel um 10 % pro Monat des späteren Antritts. ABER: Die
Aliquotierungsregel wurde für die Jahre 2024 und 2025 ausgesetzt! Das bedeutet:
Wann immer im Jahr 2023 eine Pension angetreten wird, kann mit einer
Pensionsanpassung zum 1.1.2024 von ca. 10 Prozent gerechnet werden. Die
Aufwertungszahl hingegen sorgt dafür, dass unsere Ersparnisse am Pensionskonto
- die sogenannte Gesamtgutschrift - nicht an Wert verlieren. Diese wachsen
nicht bloß mit der Inflation, sondern im Ausmaß der Steigerung der gesamten
Beiträge in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Dh,
dass unser Pensionskonto am Wirtschaftswachstum partizipiert. Die Aufwertungszahlen
sind mittelfristig betrachtet somit höher als der Anpassungsfaktor. Der Haken
daran: Die Aufwertungszahl leitet sich von aufwendigen Erhebungen und
Berechnungen ab, die eine gewisse Zeit benötigen. Konkret: Die Aufwertungszahl
für den 1.1.2024 wird bestimmt durch das Verhältnis aller Pensionsbeiträge im
Jahr 2022 zu denen im Jahr 2021. Sie hängt somit wesentlich von den Lohnrunden
im Herbst und Winter 2021/22 ab, die auf die Inflation im Jahr 2021 reagiert
haben. Da betrug die Jahresinflation gerade einmal 2,8 %. Verglichen mit der
derzeitigen Inflationsrate ein fast lächerlicher Wert. Schon 2023 stand eine
Aufwertungszahl von immerhin 3,1 % einer Jahresinflation von deutlich höheren
8,6 % gegenüber.
Die gute Nachricht für alle, die den Pensionsantritt noch etwas weiter vor sich haben: Das gleicht sich innerhalb von spätestens drei Jahren aus - vorausgesetzt, die Inflation steigt nicht immer weiter. Davon haben aber jene nichts mehr, die heuer in Pension gehen. Die können von der künftigen „Super-Aufwertung“ nicht mehr profitieren. Was bis zum Pensionsstichtag nicht mehr aufgeholt wurde, bekommt man nicht mehr zurück. Ab dem Pensionsantritt erfolgt die Wertsicherung der Pension nur noch durch den Anpassungsfaktor. Auch der hinkt der aktuellen Inflation nach, jedoch nur etwa ein Jahr. Heuer betrug er 5,8 %. Nach derzeitigem Stand muss von einem Pensionsantritt in den ersten Monaten des Jahres 2024 abgeraten werden. Nach derzeitigem Stand bekäme beispielsweise jeder Pensionist mit Stichtag 1.12.2023 nach einem Monat (ab Jänner 2024) eine Pensionserhöhung von voraussichtlich gut 10 Prozent, der Pensionist mit Stichtag 1.1.2024 hingegen lediglich eine um 3 bis 3,5 % aufgewertete Gesamtkontogutschrift als Pensionsbasis - also alles in allem gut 6 % weniger Pension ein Leben lang, als wenn er ein Monat früher gegangen wäre. Ob der Gesetzgeber auch hinsichtlich der verzögerten Wertsicherung des Pensionskontos durch die Aufwertungszahl reagieren wird und eine besondere Regelung für Zeiten der „Turbo-Inflation“ findet, ist ungewiss.
Daher: Dass ein Pensionsantritt zu Jahresbeginn 2024 einen deutlichen Pensionsverlust nach sich zieht, ist aus heutiger Sicht zu befürchten, wenn auch keinesfalls gewiss. Dass hingegen umgekehrt ein Pensionsantritt gegen Jahresende 2023 besondere Nachteile gegenüber einem Antritt Anfang 2024 mit sich bringen wird, erscheint äußerst unwahrscheinlich. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer regionalen Landarbeiterkammer in Verbindung zu setzen, um sich über Ihren Pensionsantritt mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen beraten zu lassen.