AKTUELLES

LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG

 

Sonderwochengeld

 

11.06.2024

 

Der OGH hat in der Entscheidung 8 ObA 42/22t die bisher in Österreich geltende Rechtslage in Bezug auf Mutterschutz und Wochengeldbezug für Unionsrechtswidrig erklärt. Die Bundesregierung hat aus gegebenem Anlass den Gesetzesentwurf zum sogenannten Sonderwochengeld auf den Weg gebracht. Bisher hatten Mütter, wurden sie während der Elternkarenz erneut schwanger, bezogen jedoch kein Kindergeld mehr, keinen Anspruch auf Wochengeld (sogenannte „Wochengeldfalle“). Mit dem Gesetzesentwurf zum Sonderwochengeld soll diese Lücke nun geschlossen werden. Das neue Sonderwochengeld soll in den letzten acht Wochen vor dem Entbindungstermin, für den Tag der Entbindung sowie für die ersten acht Wochen nach der Entbindung gebühren. Die Höhe des Sonderwochengeldes soll dem des erhöhten Krankengeldes entsprechen, wobei als Bemessungsgrundlage jener Arbeitsverdienst herangezogen werden soll, der dem Ende des letzten Entgeltanspruchs vorausgegangen ist. Während dem Bezug des Sonderwochengeldes soll en Mütter sowohl in der Kranken- als auch in der Pensionsversicherung Teilversichert sein. Diese neue gesetzliche Regelung soll rückwirkend mit dem 01.09.2022 in Kraft treten. Wurde in diesen Zeiträumen Entgelt durch den Dienstgeber fortgezahlt, soll kein Anspruch auf Sonderwochengeld bestehen.