AKTUELLES
LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG
Ausländerbeschäftigung - Saisonkontingentverordnung 2023
21.02.2023
Mit der Saisonkontingentverordnung 2023 wurde auch in diesem Jahr für die befristete Beschäftigung von Ausländern (Nicht-EU-Bürgern) in der Land- und Forstwirtschaft ein Kontingent von 3060 Personen für das gesamte österreichische Bundesgebiet festgelegt. Hinzu kommt ein weiteres Kontingent von 119, kurzfristig zu beschäftigenden, ausländischen Erntehelfern.
Für das Bundesland Salzburg bedeutet das konkret ein Kontingent von:
31 Saisonarbeitskräften
4 Erntehelfern/Helferinnen
Im Rahmen dieser Kontingente dürfen Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden, deren Geltungsdauer 6 Monate, in manchen Fällen 9 Monate, bzw. bei Erntehelfer 6 Wochen nicht überschreiten darf. Diese Kontingente sind im Jahresdurchschnitt einzuhalten, eine kurzfristige Überschreitung von bis zu 30% ist allerdings zulässig.