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LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG
Wichtige rechtliche Neuerungen 2025
15.01.2025
Im Jahr 2025 treten in Österreich mehrere rechtliche Neuerungen in Kraft, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft, von Bedeutung sind. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
Kilometergeld
Das Kilometergeld wird für alle Fahrzeugtypen auf einheitlich 50 Cent pro Kilometer angehoben. Diese Anpassung soll insbesondere Berufspendler entlasten.
Taggeld und Nächtigungsgelder
Das Taggeld wird auf 30 Euro erhöht, das Nächtigungsgeld auf 17 Euro.
Geringfügigkeitsgrenze
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze wird auf 551,10 Euro erhöht. Dies ist relevant für Beschäftigungsverhältnisse, die unter dieser Einkommensgrenze liegen.
Steuerliche Begünstigung von Überstunden
Für die ersten 18 Überstunden pro Monat können bis zu 200 Euro steuerfrei ausbezahlt werden.
Festlegung der neuen Höchstbeitragsgrundlage
Die Höchstbeitragsgrundlage erhöht sich 2025 auf 215 Euro täglich bzw. 6.450 Euro monatlich (7.525 Euro bei freien Dienstnehmern).
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe wird erhöht. Beispielsweise steigt der Betrag für Kinder ab der Geburt von 132,30 Euro auf 138,40 Euro. Auch die Mehrkindzuschläge werden angehoben.
Pensionsanpassung
Die Pensionen werden 2025 nicht mit dem Anpassungsfaktor, sondern gestaffelt erhöht. Bei einem Gesamtpensionseinkommen bis 6.060 Euro erfolgt eine Erhöhung um 4,6 Prozent; darüber hinaus um 278,76 Euro.
Telearbeitsgesetz
Das bisherige Homeoffice-Gesetz wird durch das Telearbeitsgesetz ersetzt. Dieses ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Arbeit ortsungebunden zu verrichten, beispielsweise in Parks, Kaffeehäusern oder Coworking-Spaces. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Allerdings gibt es Kritik hinsichtlich des Unfallversicherungsschutzes, da bestimmte Wege, etwa zum Supermarkt oder Arzt, möglicherweise nicht optimal abgedeckt sind.
Einwegpfand auf Plastikflaschen und Getränkedosen
Ab dem 1. Januar 2025 wird ein Pfand von 25 Cent auf Einweg-Plastikflaschen und Aluminiumdosen erhoben. Dies soll die Recyclingquote erhöhen und Umweltbelastungen reduzieren. Verbraucher erhalten das Pfand bei Rückgabe der Behälter erstattet.