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LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG

 

Wichtige rechtliche Neuerungen 2025

15.01.2025

 

Im Jahr 2025 treten in Österreich mehrere rechtliche Neuerungen in Kraft, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft, von Bedeutung sind. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:

 

Kilometergeld

Das Kilometergeld wird für alle Fahrzeugtypen auf einheitlich 50 Cent pro Kilometer angehoben. Diese Anpassung soll insbesondere Berufspendler entlasten.

 

Taggeld und Nächtigungsgelder

Das Taggeld wird auf 30 Euro erhöht, das Nächtigungsgeld auf 17 Euro.

 

Geringfügigkeitsgrenze

Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze wird auf 551,10 Euro erhöht. Dies ist relevant für Beschäftigungsverhältnisse, die unter dieser Einkommensgrenze liegen.

 

Steuerliche Begünstigung von Überstunden

Für die ersten 18 Überstunden pro Monat können bis zu 200 Euro steuerfrei ausbezahlt werden.

 

Festlegung der neuen Höchstbeitragsgrundlage

Die Höchstbeitragsgrundlage erhöht sich 2025 auf 215 Euro täglich bzw. 6.450 Euro monatlich (7.525 Euro bei freien Dienstnehmern).

 

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe wird erhöht. Beispielsweise steigt der Betrag für Kinder ab der Geburt von 132,30 Euro auf 138,40 Euro. Auch die Mehrkindzuschläge werden angehoben.

 

Pensionsanpassung

Die Pensionen werden 2025 nicht mit dem Anpassungsfaktor, sondern gestaffelt erhöht. Bei einem Gesamtpensionseinkommen bis 6.060 Euro erfolgt eine Erhöhung um 4,6 Prozent; darüber hinaus um 278,76 Euro.

 

Telearbeitsgesetz

Das bisherige Homeoffice-Gesetz wird durch das Telearbeitsgesetz ersetzt. Dieses ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Arbeit ortsungebunden zu verrichten, beispielsweise in Parks, Kaffeehäusern oder Coworking-Spaces. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Allerdings gibt es Kritik hinsichtlich des Unfallversicherungsschutzes, da bestimmte Wege, etwa zum Supermarkt oder Arzt, möglicherweise nicht optimal abgedeckt sind.

 

Einwegpfand auf Plastikflaschen und Getränkedosen

Ab dem 1. Januar 2025 wird ein Pfand von 25 Cent auf Einweg-Plastikflaschen und Aluminiumdosen erhoben. Dies soll die Recyclingquote erhöhen und Umweltbelastungen reduzieren. Verbraucher erhalten das Pfand bei Rückgabe der Behälter erstattet.