AKTUELLES
LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG
Neues Grundverkehrsgesetz
20.10.2022
Am Mittwoch den 19.10 wurde vom Salzburger Landtag ein neues Grundverkehrsgesetz beschlossen, welches deutlich strengere Auflagen beinhaltet um den Verkauf von Grünlandflächen insbesondere an Investoren in Zukunft zu unterbinden und die landwirtschaftliche Bewirtschaftung dieser Flächen sicherstellen soll. Den Bezirks-Grundverkehrskommissionen folgt nun eine landesweit zentrale Grundverkehrskommission, der ein Grundverkehrsbeauftragter vorsitzt. Künftig gilt nur noch als Landwirt, wer 75% seiner Flächen selbst bewirtschaftet. Weiters sieht das neue Gesetz ein landwirtschaftliches Bewirtschaftungsgebot von mindestens 15 Jahren vor. In Kraft treten wird das Grundverkehrsgesetz im März 2023.