LEISTUNGEN

FÜHRERSCHEINBEIHILFE

 

 

Kammermitglieder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 6 Monate kammerzugehörig sind, erhalten bei erfolgreich abgelegter Führerscheinprüfung der Klasse B auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von € 150.

 

Der Antrag ist mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular innerhalb von 3 Monaten nach erfolgreich abgelegter Prüfung zu stellen.