AKTUELLES

LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG

 

Urlaubsersatzleistung bei vorzeitigem Austritt

20.12.2021

 

Neue höchstgerichtliche Judikatur zur Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem vorzeitigen Austritt. Nach einem EuGH Urteil (EuGH 25.11.2021, C-233/20) ist die Bestimmung des §10 Abs 2 UrlG, wonach bei vorzeitigem Austritt des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis ohne wichtigen Grund dem Ausscheidenden kein Anspruch auf Urlaubsersatzleistung zusteht, unionsrechtswidrig. Der Grund für die Beendigung des Dienstverhältnisses ist demnach nicht maßgeblich, der Dienstnehmer hat weiterhin den Anspruch auf Urlaubsersatzleistung für den offenen Resturlaub. Auch können vorzeitig aus dem Dienstverhältnis bereits ausgetretene Arbeitnehmer noch Ansprüche auf Urlaubsersatzleistung geltend machen, sofern ihnen diese vom Arbeitgeber verwehrt wurden und der Arbeitsaustritt noch keine drei Jahre zurückliegt. Es können jedoch kürzere einzel- bzw. kollektivvertragliche Fristen zu beachten sein.