AKTUELLES

LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG

 

Neuerungen im Pensionssystem

01.10.2021

 

Abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren

Der 01.01.2022 markiert das Ende der Möglichkeit, bereits vor dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters, nach 45 Arbeitsjahren (540 Beitragsmonate; Wehr- und Zivildienst gelten nicht als Beitragszeiten) abschlagsfrei die Pension anzutreten. Diese Regelung, auch bekannt als ‚Hacklerregelung‘, bestand ab 01.01.2020 und ersetzte eine ähnliche Regelung, welche aber 2013 abgeschafft wurde. Personen, die die Voraussetzungen zum abschlagsfreien Pensionsantritt noch vor dem 31.12.2021 erfüllen, können auch nach dem Stichtag des 01.01.2022 abschlagsfrei in Pension gehen. Somit werden Versicherte, die 45 Beitragsjahre vorweisen können nicht gezwungen frühzeitig in Pension zu gehen.

 

Frühstarterbonus

Zwar besteht ab 01.01.2022 nicht mehr die Möglichkeit frühzeitig abschlagsfrei die Pension anzutreten, jedoch gibt es ab diesem Stichtag den sogenannten Frühstarterbonus. Wer im Alter zwischen 15 und 20 Jahren mindesten 12 Beitragsmonate (maximal 60 Monate) zur Pensionsversicherung erworben hat, bekommt für jeden dieser Monate 1 Euro Zuschlag zur monatlichen Bruttopension. Weiters müssen insgesamt mindestens 300 Beitragsmonate (25 Jahre) zur Pensionsversicherung vorliegen. Der Betrag von 1 Euro pro Beitragsmonat wird jährlich aufgewertet. Die abschlagsfreie Pension vor dem Regelpensionsalter schließt einen Anspruch auf den neuen Frühstarterbonus allerdings aus.

Diese Regelung ist zwar bei weitem nicht so vorteilhaft wie eine abschlagsfreie Pension, allerdings werden vom Frühstarterbonus in Zukunft erheblich mehr Menschen profitieren, als es bislang bei der Hacklerregelung der Fall war.

 

Pensionserhöhung

Am Mittwoch dem 22.09. 2021 wurde im Ministerrat der Beschluss gefasst, im Jahr 2022 die Pensionen in einem Gesamtvolumen von insgesamt 1.1 Milliarden Euro zu erhöhen. Die Erhöhung soll insbesondere PensionistInnen, die monatlich bis 1.000 Euro Rente beziehen zu Gute kommen. So wurde bei diesen eine Erhöhung von 3% also bis zu 30 Euro im Monat bzw. 420 Euro im Jahr beschlossen. Für all jene die zwischen 1.000 und 1.300 Euro monatlicher Pension beziehen greift eine Einschleifregelung, je höher die Pension, desto geringer die Erhöhung, bei über 1.300 Euro im Monat gilt der gesetzliche Anpassungswert von 1,8%, der der Inflation (August 2020 bis Juli 2021) entspricht.