AKTUELLES

LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG

 

Erfolge in den Kollektivvertragsverhandlungen

12.01.2022

 

Die Inflation ist ein ständiger Begleiter unseres Wirtschaftssystems. In den vergangenen Jahren hielt sich diese einigermaßen im Rahmen, mit der Coronapandemie als Katalysator ist sie jedoch in jüngerer Vergangenheit sprunghaft angestiegen. Diese Teuerungen schlagen sich in fast allen Bereichen des täglichen Lebens nieder, man denke nur an den letzten Besuch an der Zapfsäule. Aus diesem Grund haben dich die Vertreter der Salzburger Landarbeiterkammer sowie der Gewerkschaft PRO-GE auch in diesem Jahr wieder besonders stark für die Interessen der Dienstnehmerseite eingesetzt und konnten in den ersten Kollektivvertragsverhandlungsrunden bereits Erfolge in Sachen Lohnerhöhungen feiern. Zusätzlich zur Inflationsanpassung der Gehälter wurden die Kollektivverträge teils auch an das im vergangenen Jahr in Kraft getretene neue Landarbeitsgesetz (LAG) angepasst.

 

“Die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft haben über den gesamten Zeitraum der Pandemie hinweg unter erschwerten Bedingungen ihre Leistungen erbracht und tragen weiterhin zur regionalen Lebensmittelversorgung und Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur bei.

Es war uns ein äußerst wichtiges Anliegen, dass die Wertschätzung, die unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für ihre Leistungen verdienen, sich im Ergebnis der heurigen Kollektivvertragsverhandlungen niederschlägt.

Es freut mich, dass wir eine für beide Seiten vertretbare Lösung gefunden haben. Ich bedanke mich bei allen Verhandlungspartnern für die konstruktive Zusammenarbeit und wünsche ein erfolgreiches Arbeitsjahr 2022!“, resümiert Präsident König die diesjährigen Verhandlungen.

 

Die Verhandlungsergebnisse im Überblick:

 

Gärtner Kollektivvertrag:

Die Lohngruppen I und III werden um 3% erhöht

Die Lohngruppe II (Facharbeiter) um 3,5%

Der Lehrlingsentschädigungen erhöhen sich um jeweils EUR 50

 

Land- und Forstwirtschaftlicher Kollektivvertrag (Gutsbedienstete):

Erhöhung der KV-Löhne, Lehrlingsentschädigungen und Schmutzzulagen um 3%

Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen (befristet bis 31.12.2022)

 

Maschinenring Kollektivvertrag:

Erhöhung der KV-Löhne um 3%